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Schlechte Bürgerinformation im Licht des Grundgesetzes und von Zensur

Ein Beispiel aus dem Landratsamt zeigt, wo es aus meiner Sicht hakt. Die Informationspolitik der Kommunen im Raum Miltenberg und auch der Kreis ist aus meiner Sicht furchtbar schlecht. Eine systematische, bürgerfreundliche Bereitstellung von Informationen und Dokumenten gibt es nicht mal in Ansätzen. Ob die veralteten Vorschriften aus München siehe hier dafür verantwortich sind? Angesichts vieler guter Beispiele bei Kommunen und Kreisen in Bayern kann das nicht der alleinige Grund sein.

 

Ein Beispiel: Auf eine Nachfrage, wo denn der Beteiligungsbericht des Landkreises im Internet zu finden ist, wurde mir dieser freundlicherweise als PDF zur Verfügung gestellt. Mit zwei Hinweisen

- Der Bericht ist nicht im Internet veröffentlicht. Beim Beteiligungsbericht dient die Möglichkeit der Einsichtnahme ...

- Im Anhang finden Sie den Bericht in Form einer pdf-Datei, die nicht für eine weitere Veröffentlichung freigegeben ist

 

Der Service war hier zweifelsohne vorbildlich, die Antwort kam relativ schnell. Nachdem viele Kommunen und auch Kreise in Bayern ihren Beteiligungsbericht routinemäßig ins Internet stellen, eine kleine Liste finden Sie hier, bin ich aber dann doch ins Nachdenken gekommen

 

- Warum veröffentlicht der Kreis Miltenberg den Beteiligungsbericht nicht im Internet?

- Warum soll der Bürger zur Einsichtnahme aufs Landratsamt pilgern?

- Warum hat man Angst, dass ich den Bericht veröffentliche?

 

Zum einen steht fast nichts drin, zum anderen kann ich bundesweit hunderte wenn nicht tausende solcher Berichte problemlos im Internet abrufen. Warum macht es also der Kreis Miltenberg dem Bürger so schwer?

Was sagt das Grundgesetz zur Information der Bürger?

Grundgesetz Art. 5 (1) "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
 
Die wichtigsten Aussagen
- und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten
- Eine Zensur findet nicht statt
 
Sich ungehindert informieren zu können bedeutet aus meiner Sicht in der heutigen Zeit, ins Internet zu gehen, ein Dokument aufrufen, und lesen. Ende!
 
Den Bürger in die Amtsstube zu zitieren, wo er um Einsichtnahme bitten muss, ist nicht ungehindert. Dazu kommt, dass es sinnlos ist, umfangreiche Dinge vor Ort zu lesen. Bis man daheim ist, hat man doch vieles wieder vergessen. Erneut nachsehen kann man aber nicht, man muss nochmals auf die Amtsstube.
 
Bei einer modernen und bürgerfreundlichen Auslegung des Grundgesetzes wäre es eine Selbstverständlichkeit, dass alle Dokumente die öffentlich sind, automatisch im Internet bereit gestellt werden.

Schlechte Bürgerinformation ein Relikt der Vergangenheit oder eine Form der Zensur?

"Zensur ist der Versuch der Kontrolle der Information. Durch restriktive Verfahren – in der Regel durch staatliche Stellen – sollen Massenmedien oder persönlicher Informationsverkehr kontrolliert werden, um die Verbreitung unerwünschter oder ungesetzlicher Inhalte zu unterdrücken oder zu verhindern. Wikipedia"

 
Was sind aus meiner Sicht restriktive Verfahren?
- den Bürger zur Einsichtnahme auf die Amtsstube zu zitieren?
- Moderne Informationsmedien wie das Internet nicht nutzen?
- Rechtswidrige Verweigerung von Kopien?
- Behinderung von gesetzlichen Auskunftsrechten?
- Veränderung der Originalinformation?
 
Kontrolle der Information durch restriktive Verfahren umfasst aus meiner Sicht auch die Form, wie die Information bereitgestellt wird. Den Bürger zu zwingen, auf Rathaus zu gehen um Dokumente zu lesen, anstatt diese ins Internet zu stellen, ist aus meiner Sicht ebenfalls eine (krasse) Form der Zensur, sprich des Versuches die Kontrolle über Informationen zu behalten.
 
Darunter fällt aus meiner Sicht auch die "Bearbeitung" der Ur-Information. In Miltenberg konnte man erleben, wie ein Bericht zu einer Stadtratssitzung drei Punkte umfasste, während in der Sitzung sechs Punkte behandelt wurden. Über die Hälfte der Sitzung wurde nicht berichtet. Aber wie soll ein Leser dies erkennen? Ziel erreicht?
 
Bürgstadt praktiziert übrigens schon seit langem die Erstellung von "Berichten" zu Sitzungen, anstatt einfach die Niederschrift im Original zu veröffentlichen. Wie ist sichergestellt, dass hier nicht ähnliches passiert, wie in Miltenberg?