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Veraltete Vorschriften in Bayern Ursache für rückständige Kommunalverwaltungen?

Bürgerinformation durch Kommunen in Bayern beruht noch auf Vorschriften aus 1983 und 1990.

 

Damals gab es noch kein Internet. Ergo nutzen unsere Kommunen dieses oft auch nicht. Wenn Markus Söder es mit der Digitalisierung der Verwaltung ernst meint, sollte er und seine Digitalministerin vielleicht erst mal hier ansetzen.

 

Moderne Verwaltungen brauchen auch moderne Regeln. Das wäre wichtiger als ein Weltraumprogramm. Außer es sollen veraltete Vorschriften in den Weltraum entsorgt werden.

 

Beispiel für den Zustand in bayerischen Amtsstuben:

 

Bekanntmachungsverordnung - BekV vom 19. Januar 1983 - Das war von 36 Jahren!

 

Dort werden Regelungen zu Amtsblättern auf Papier und Gemeindetafeln getroffen. Digitale Bereitsstellung der Information kann gar nicht vorkommen, das Internet gab es ja noch nicht! Diese Uraltverordnung hat inzwischen so viel Staub angesetzt, dass sie wohl gar keiner mehr findet. Gültig ist sie aber immer noch. In Gesetze-Bayern.de findet man die Vorschrift. Das wiederum finde ich sehr lustig. Eine veraltete Regelung, die altersbedingt Onlineanwendungen nicht berücksichtigt, ohne nachzudenken in ein Online-Portal einzustellen, das hat doch auch schon wieder Klasse.

 

Kommunales Bekanntmachungswesen ... Bek vom 5. November 1990 geä. durch Bek vom 16. September 1991 - Das war von 28 Jahren und ist immer noch aktuell?

 

Hier wird nochmals detailliert beschrieben, wie die Uraltverordnung aus 1983 anzuwenden ist. Diese Regelungen wurden 1990/91 angepasst, weil die bisher gültigen nicht mehr in allen Bereichen den aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen entsprechen. Steht in der Einleitung!

 

Wow. Im Umkehrschluss entsprechen die Regelungen aus 1991 heute immer noch den aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen. Das ist doch super.

 

Einen interessanten Punkt enthält dieses aus meiner Sicht total veraltete Werk aber dann doch. Vorschriften sind zu sammeln und zur Einsicht bereitzuhalten. Auf Verlangen sind Abschriften oder Ablichtungen zu erteilen. Dies wird noch konkretisiert, "Auf Erteilung von Abschriften oder Ablichtungen besteht ein Anspruch".

 

Das erinnert mich an einen Besuch auf unserem Miltenberger Rathaus zu einer Lesestunde. Die Ansage: Kopieren und abfotografieren verboten, nur manuell abschreiben sei erlaubt. Was war ich da noch grün hinter den Ohren.

 

Wie will eine Staatsregierung Verwaltungen vor Ort in die digitale Zukunft führen, wenn sie nicht mal in der Lage ist, Regeln dem aktuellen Stand der Technik anzupassen?