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Unterrichtung der Einwohner eine gesetzliche Pflichtaufgabe

Wann wird die Gemeindeordnung Bayern modernisiert? Im Vergleich zu Baden-Württemberg wäre dies dringend notwendig. Ein Beispiel findet man in § 20 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg:

 

(1) Der Gemeinderat unterrichtet die Einwohner durch den Bürgermeister über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde und sorgt für die Förderung des allgemeinen Interesses an der Verwaltung der Gemeinde.

 

(2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie die Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden. Sofern dafür ein besonderes Bedürfnis besteht, soll den Einwohnern allgemein Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.

 

Bürgerinformation als Pflicht, nicht nach Gutdünken von Stadtrat oder Bürgermeister. Den gesamten Gesetzestext können Sie hier bei juris abrufen. In der Gemeindeordnung für Bayern sucht man etwas vergleichbares vergeblich. In Bayern ist halt vieles anders, aber nicht immer besser.

 

In Miltenberg musste der letzte Bürgermeister noch über eine Petiton dazu gebracht werden, uns Bürger über eines der wichtigsten Projekte der Stadt zu informieren. Erste Äußerungen des Nachfolgers lassen darauf schließen, dass dies in Zukunft anders laufen wird.

 

Es wäre wünschenswert, wenn der Geist hinter dieser Regelung aus Baden-Württemberg über die nahe Landesgrenze hinweg in der Region Miltenberg Einzug halten würde. Noch besser wäre natürlich, der Freistaat Bayern würde mal über eine Modernisierung der Gemeindeordnung für Bayern nachdenken. Denn die ist nicht nur in diesem Punkt im vorigen Jahrhundert stehen geblieben.

 

Die Gemeindeordnung in Baden-Württemberg enthält weitere, bürgerfreundliche Regelungen. Man hat das Gefühl, dahinter steht ein ganz anderes Verhältnis von Staat zu Bürgern als in Bayern. Viele fortschrittliche Kommunen in Bayern agieren übrigens schon so, wie es Baden-Württemberg seinen Kommunen vorschreibt. Bürgerinformation in Bayern ist also erlaubt, wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.