· 

Bürgerliste Miltenberg erfolgreich bei der Einforderung von mehr Öffentlichkeit

Stadtrat von Miltenberg hat gegen die Gemeindeordnung verstoßen, und die Öffentlichkeit unrechtmäßig von einer Beratung ausgeschlossen. Das ist bereits der zweite derartige Fall. Da wir nur selten erfahren, was hinter verschlossenen Türen passiert, macht dies nachdenklich.

  • Zwei Fälle sind mir bekannt geworden
  • Zwei Beschwerden habe ich eingereicht
  • in beiden Fällen war der Ausschluss der Bürger rechtswidrig

Im Jahr 2017 hat unser Stadtrat 70% aller Punkte nichtöffentlch beraten. Ein Rekord. Zur Erinnerung, nichtöffentlich soll nach dem Gesetz die Ausnahme sein. Bericht dazu siehe hier.

 

Die Stadt Miltenberg schreibt an das Landratsamt sinngemäß, der Stadtrat hat rechtswidrig nichtöffentlich beraten. Hier finden Sie das Dokument.

 

Im Anschluss an die rechtswidrige Beratung/Vorberatung hat man den anwesenden Besuchern auch noch erklärt, der Stadtrat werde sich in einer Klausur zusammensetzen. Auch das wieder eine verbotene Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit? Nur mit einem anderen Namen?

 

Nach einer Beschwerde von Michael Koch, Gründungsmitglied der Bürgerliste Miltenberg, wurde die Klausur abgesagt. Zufall?

Auch im Oktober 2018 wurde zweimal rechtswidrig nicht öffentlich beraten

Auch damals ist der Vorgang eher zufällig bekannt geworden. Das Landratsamt schreibt auf meine Beschwerde hin:

 

"Auf dieser Grundlage ist festzustellen, dass eine Behandlung dieses Punktes in öffentlicher Sitzung hätte erfolgen müssen, da keine Gründe für die nichtöffentliche Behandlung vorgelegen haben." In meinem Beitrag

 

Aufsichtsbeschwerden sind formlos, fristlos und erfolglos am 26.02.2019 habe ich ausführlich darüber berichtet.

 

Dort kann man auch nachlesen, wo das Problem liegt. Der Stadtrat ist gefordert, bei jedem Punkt der Tagesordnung zu hinterfragen, ob der Ausschluss der Öffentlichkeit gerechtfertigt ist. Die vom Bürgermeister vorgeschlagene Einteilung in öffentlich und nichtöffentlich ist kein Gesetz.

Dieses mal gehe ich noch einen Schritt weiter

Ich will wissen, was hier rechtswidrig unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten wurde. Deshalb habe ich Einsicht bzw. eine Kopie des Protokolls zu dem Teil der Sitzung im Januar gefordert, der rechtswidrig nichtöffentlich war. Dazu gibt es Rechtsprechung für uns Bürger.

 

In einem Kommentar kann man lesen: "Ferner wird man ein Einsichtsrecht in die Niederschrift nichtöffentlicher Sitzungen auch insoweit annehmen müssen, als der Ausschluss der Öffentlichkeit ... zu Unrecht erfolgt ist; in diesem Fall kann die Nichöffentlichkeit der Sitzung dem Einsichtsverlangen nicht entgegengehalten werden ..."

 

Spannende Sache, unsere Gemeindeordnung. Wir Bürger haben Rechte. Und alleine diese immer wieder einzufordern, verändert Dinge. Davon bin ich überzeugt.