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Gedanken zur Feuerwehr in Miltenberg und Umgebung

Das Thema Feuerwehrstandort beschäftigt doch mehr Bürger, als ich jemals gedacht habe.

 

Neben ein paar Diskussionen auf Facebook gabe es auch direkte Rückmeldungen. Auslöser waren mein Beitrag Feuerwehrhaus Nachdenken Fehlanzeige und ein Post von Dieter Heilemann auf Facebook.

 

Aktuell scheint es so zu sein, dass auch Großheubach über einen neuen Standort nachdenkt, in Bürgstadt gibt es keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr.

 

Eigentlich doch die Chance, mal übergreifend nachzudenken. Was nützt jeder Kommune ein schönes neues und teures Feuerwehrhaus, wenn in ein paar Jahren die ehrenamtlichen Feuerwehrleute fehlen?

 

Teilweise knirscht es heute schon bei der Personaldecke. Wäre es angesichts der absehbaren Entwicklung nicht sinnvoll, über eine gemeinsame Lösung zu diskutieren?

 

In vielen Bereichen wird über interkommunale Zusammenarbeit nachgedacht. Auch hier wäre es möglicherweise sinnvoll, die Kirchturmpolitik in jeder Kommune zu überwinden. Warum prüft man nicht eine Gesamtfeuerwehr für MIL BÜ GH KH, die dann nur einen oder zwei Standorte hat? Hilfsfristen lt. Gesetz könnten dann nach Sinn, nicht nach zufälligen Gemeindegrenzen beurteilt und geplant werden.

 

Weit voraus gedacht, mit einem oder zwei gemeinsamen Standorten wäre auch die Basis für eine Berufsfeuerwehr geschaffen, wenn es mit den Ehrenamtlichen in 10 oder 15 Jahren einfach nicht mehr geht.

 

Dafür braucht es eine Grundlage. Jede Kommune muss einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen. Darin werden beispielsweise auch personelle Fragen beleuchtet. Das wäre doch ein Anfang.

 

Also habe ich mich auf die Suche gemacht. Die Niedernberger veröffentlichen sowas natürlich im Netz. Hier klicken Feuerwehrbedarfsplan Niedernberg. Die positive Überraschung dann in Klingenberg, auch online verfügbar. Hier klicken für den Feuerwehrbedarfsplan Klingenberg.

 

Dann ist allerdings Ende Gelände. Miltenberg? Bürgstadt? Kleinheubach? Großheubach?

 

Sie ahnen es schon, Fehlanzeige. Das Schöne an diesen Plänen, sie enthalten Umweltinformationen. Also greift das bayerischen Umweltinformationsgesetz BayUIG. Daneben haben wir natürlich da wo wir wohnen, arbeiten oder uns in der Freizeit aufhalten, ein persönliches Interesse am Brandschutz. Damit ist ein Auskunftsanspruch nach Art. 39 BayDSG gegeben.

 

Die wunderbare Welt der Auskunftsrechte in Bayern ist zwar eng, aber manchmal doch brauchbar.

 

Also werde ich Anfragen an die Kommunen stellen. Wer mitmachen will, einfach den Feuerwehrbedarfsplan nach BayUIG und Art. 39 BayDSG bei der Kommune anfordern. Wer ein Muster braucht, bitte melden. Sinnvoll wäre, wenn alle Kommunen solche Dokumente automatisch im Internet bereitstellen würden. Niedernberg und Klingenberg machen das schon. Wäre einfacher für uns Bürger und entlastet die Verwaltung.

 

Ganz nebenbei, in Kirchzell wurde öffentlich über einen neune Standort für die Feuerwehr beraten. In Miltenberg soll auch gebaut werden, an eine Beratung über den Standort kann ich micht nicht erinnern. Siehe Kirchzeller Räte sorgen für mehr Öffentlichkeit.