Gestern habe ich vom Landratsamt Werte zu Klärschlamm im Kreis erhalten. Meine Anfrage nach dem BayUIG (bayerisches Umweltinformationsgesetz) war notwendig, da ich online nur Daten bis 2014 gefunden habe. Ich wollte aber aktuelle Zahlen.
Die Daten verstärken meine schlimmsten Befürchtungen. Die alte Daten führten zu der Frage, betreibt hier jemand unter dem Deckmantel Landwirtschaft ein lukratives Geschäftsmodell mit der Verwertung von Kärschlamm? Ist das nicht Sondermüll?
Die neuen Zahlen zeigen, zumindest bis 2017 ging das Ganze lustig unverändert weiter. Es gibt eine Kommune im Kreis Miltenberg, da wird wahrscheinlich schon seit Jahren kein Dünger mehr gebraucht.
Betreibt hier jemand unter dem Label Landwirtschaft oder zusätzlich ein ganz anderes Gewerbe? Entsorgung von Klärschlamm über die Felder? Wie wirkt sich das langfristig auf Grundwasser und dann möglicherweise auf unser Trinkwasser aus? Die jetzt vorliegenden Zahlen machen nachdenklich.
Der Hintergrund meiner Recherchen waren Hinweise, die ich eigentlich als völlig absurd abtun wollte. Nachdem ich aber festgestellt habe, dass unsere EMB plötzlich Informationspflichten nach der Trinkwasserverordnung nicht mehr erfüllt, und dann bei Fragen zu Bodenproben ganz schmallippig reagiert, wurde ich neugierig.
Was wieder mal bestätigt: Informationen blockieren führt zu Misstrauen und in diesem Fall weiteren Recherchen. Und siehe da, je mehr Daten ich bekomme, desto mehr Substanz bekommen die diversen Hinweise. An dieser Stelle nochmals vielen Dank an die Bürger, die nicht lockerlassen und auf mögliche Mißstände hinweisen.
Die Menge an Klärschlamm in der Landwirtschaft ist im Kreis Miltenberg von rd. 10.000 cbm im Jahr 2010 auf rd. 5.000 cbm in 2014 zurückgegangen, und dann bis 2017 in etwa gleich geblieben.
In einer einzigen Kommune werden aber konstant seit 2010 jedes Jahr 3.000 bis 3.500 cbm, also etwa zwei Drittel des Gesamtvolumens über die Felder verteilt. Dabei handelt es sich noch nicht mal um unseren eigenen Dreck. Der Klärschlamm wird extra aus einem anderen Landkreis hergekarrt. Dort will ihn wohl niemand auf den eigenen Feldern sehen.
Ich werde die Daten in Ruhe auswerten, und dann detailliert berichten. Interessant sind dabei auch Papiere des Umweltbundesamtes zum Thema Klärschlamm. Wenn Sie vorab wissen möchten, ob Sie in der Hochburg des Klärschlamms leben, einfach beim Landratsamt anfragen. Verwenden Sie mein Muster. Danach können Sie weiter beruhigt Trinkwasser verwenden, oder auch nicht.
Zur Info, Anfragen nach BayUIG kann jeder stellen. Es ist keine Begründung notwendig. Auch ein örtlicher Bezug muss nicht vorhanden sein. Sie können als Miltenberger auch Daten in Hamburg anfordern. Oder als Frankfurter in Miltenberg.
Das Umweltbundesamt schreibt: "Mit dem Klärschlamm werden auch Krankheitserreger wie Bakterien, Viren, Parasiten und Wurmeier aus dem Abwasser abgeschieden. Soll der Schlamm in der Landwirtschaft verwertet werden, so ist nicht auszuschließen, dass Krankheitserreger über Nahrung und Futtermittel zu Mensch und Tier gelangen und diese damit gefährden können [GUJER]."
Klingt eklig, und beruhigt mich jetzt nicht sehr! Die Fortsetzung finden Sie hier unter Herzlichen Glückwunsch nach Großheubach!
Meine Anfrage an das Landratsamt Miltenberg zu Ihrer Verwendung:
Wolfgang Spachmann, Eichenbühler Str. 57, 63897 Miltenberg
Tel. 09371-99864, Fax 09371-99865
Landratsamt Miltenberg
Brückenstr.
63897 Miltenberg
per Fax an 09371- 501 79 270
Miltenberg, 27.12.2018
Auskunft gem. BayUIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Landratsamt Miltenberg ist zuständig für die Überwachung der Klärschlammausbringung. Bitte stellen Sie mir folgende Informationen zur Verfügung:
- Landwirtschaftlich verwerteter Klärschlamm. Gesamtsumme im Landkreis Miltenberg in cbm und in t Trockensubstanz für die Jahre 2015 bis 2017.
- Wo wurde 2015-2017 Klärschlamm ausgebracht, aufgeschlüsselt nach Jahr, Gemeinden und Menge.
- Woher stammt der im Landkreis Miltenberg in den Jahren 2015-2017 ausgebrachte bzw. landwirtschaftlich verwertete Klärschlamm (aufgeschlüsselt nach Jahr, Gemeinden und Menge)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind.
Sollten dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu
machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) an spachmann@t-online.de.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Spachmann