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"Mehr Bürgerbeteiligung statt geheimer Rathauspolitik" ein Bürgerbegehren in Passau für mehr Transparenz

Das Verwaltungsgericht schreibt im Urteil dazu unter anderem:

 

"Geheimniskrämerei erzeugt Misstrauen. Demokratie erfordert Transparenz der Entscheidungen."

 

Mit dem Bürgerbegehren sollte für mehr Transparenz in Stadtwerken gesorgt werden. Die Stadt wollte das nicht zulassen, und ist vor dem VG Regensburg und dann vor dem VGH in München gescheitert.

 

Mit dem Bürgerbegehren sollten beispielsweise (teil-) öffentliche Sitzungen von Aufsichtsräten kommunaler Gesellschaften erreicht werden. Interessant sind einige Passagen aus dem Urteil des VG Regensburg:

 

"Nach der Privatisierung kommunaler Einrichtungen wird in den  kommunalen Tochterunternehmen  der  ganz überwiegende Teil der Entscheidungen unter Ausschluss der Gemeindeöffentlichkeit getroffen."

 

"Dagegen geht die Gemeindeordnung in Art. 52 Abs. 1 für Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse vom  Regelfall der Öffentlichkeit der Sitzungen aus. Dieses Öffentlichkeitsprinzip für kommunale Beschlussorgane wird bei Privatisierungen weitgehend außer Kraft  gesetzt."

 

"Das Bundesverfassungsgericht führt in seiner  Entscheidung  (BVerfGE  40,  296,  327)  aus:  „Die  parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“"

 

"Das übertriebene Abschotten der Aufsichtsratstätigkeit kann bei den Bürgern der Kommune zu Mutmaßungen, Verdächtigungen und Argwohn führen. Bürger wollen beispielsweise wissen, wie die Gas-, Strom-, Bus- und Badpreise zustande kommen, warum eine Buslinie eingestellt wird, wie eine Freifläche entwickelt wird, ob und wie hoch eine kommunale GmbH verschuldet ist. Geheimniskrämerei erzeugt Misstrauen. Demokratie erfordert Transparenz der Entscheidungen. [...] Entscheiden sollen in einer repräsentativen Demokratie die gewählten Bürgervertreter. Aber interessierte Bürger wollen rechtzeitig vor der Entscheidung gehört werden, zu Wort kommen und zumindest die Chance haben, auf die Entscheidungsfindung Einfluss zu nehmen. Sie wollen nicht durch eine bloße Bekanntgabe bereits getroffener Entscheidungen vor vollendete Tatsachen gestellt werden."

 

Dieses Urteil zu Transparenz stammt aus dem Jahr 2005!!! - von einem bayerischen Gericht!!!

Ist also nichts neues, exotisches oder gar überraschendes. Der Text ist 33 Seiten lang, man kann darin viel über Verwaltung / Bürgerrechte / Transparenz finden, was immer noch Gültigkeit hat. Das Urteil des VGH München zur Berufung der Stadt finden Sie hier