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"entspricht der üblichen und bewährten Praxis" Schon mal was von Datenschutz gehört?

Auch die Verwaltung muß Grenzen beachten
Auch die Verwaltung muß Grenzen beachten

Damit hat die Regierung von Unterfranken die aus meiner Sicht unberechtigte Weitergabe persönlicher Daten an das Landratsamt Miltenberg begründet.

 

Irgendwie vermisse ich da exakte Angaben, wie das einschlägige Gesetz und den entsprechenden Paragraphen.

 

Beschwerde beim Innenministerium für Bayern ist eingereicht. Daneben habe ich auch einen Antrag auf Auskunft gem. Art. 36 BayDSG an das Innenministerium Bayern gestellt. Ich will wissen, ob das tatsächlich übliche Praxis in allen bayerischen Behörden ist.

 

Der Art. 36 BayDSG ist neben dem BayUIG aktuell mein bester Begleiter. Immer dann, wenn ich persönlich betroffen bin, ist das BayDSG das eine wunderbare Sache.

 

Wenn die Aussage der Regierung von Unterfranken zutrifft ist es aktuell Routine in der bayerischen Verwaltung, gegen den Datenschutz zu verstoßen. Zumindest ist es aus meiner Sicht ein Verstoß gegen den Datenschutz.

 

Sie müssen also damit rechnen, immer wenn Sie eine Behörde kontaktieren, Auskunft verlangen oder Unterlagen anfordern, dass andere Behörden, warum auch immer, darüber informiert werden.

 

- Sie wenden sich ans Landratsamt, die Stadt wird informiert.

- Sie wenden sich an die Regierung von Unterfranken, das Landratsamt wird informiert.

- Informiert das Landratsamt dann auch noch routinemäßig die Stadtverwaltung?

 

Weitergedacht ist das noch nicht perfekt genug. Wenn jetzt ein unbotmäßiger Bürger umzieht, dann weiß die neue Stadtverwaltung und das neue Landratsamt ja gar nicht, was für ein Kanditat da ankommt.

 

Wenn schon, müsste eine für alle Behörden offene Datenbank eingerichtet werden. Sonst ist die Fehlerrate viel zu hoch, der Bürger kann sich diesem System einfach durch Umzug entziehen. Eine unvorstellbare Lücke.

 

Wenn Sie ähnliches erlebt haben, bitte melden. Wenn der letzte Satz eines Behördenschreibens lautet: Das Amt x erhält eine Kopie dieses Schreibens sollten Sie immer überlegen: Geht dieser Vorgang das Amt x überhaupt etwas an?