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Kennen Sie Ihre Bürgerrechte? Teil 1

Art. 54 (3) Satz 2 der Gemeindeordnung     "Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei."

 

Kleine Gemeinden um uns herum, wie Bürgstadt, Kleinheubach und Großheubach, machen deshalb die Protokolle im Internet zugänglich. Als Bürger der großen Stadt Miltenberg müssen Sie sich dafür extra aufs Rathaus begeben. Dort erfahren Sie dann auch, dass Sie nichts kopieren oder abfotografieren dürfen. Nur handschriftliches Abschreiben ist erlaubt.

 

Ob das rechtlich wirklich so ist, muss ich noch prüfen. Irgendwie ist das für mich auf jeden Fall komisch, und man bekommt unwillkürlich den Eindruck, als Miltenberger ist man Bürger zweiter Klasse.

 

Alternative 1: Nach Bürgstadt umziehen?

Alternative 2: Die Verwaltung in Miltenberg verändern?

 

Ich habe mich für Alternaive 2 entschieden. Wenn Sie mithelfen wollen, bitte melden!

 

Nachtrag am 22.08.2018: Die Qualität der Veröffentlichten Protokolle ist sehr unterschiedlich. Nur Obernburg, Röllbach, Freudenberg und Wertheim sowie der Kreistag von Miltenberg veröffentlichen die kompletten Niederschriften.