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Neue Dokumente - Stadtrat Miltenberg auf einer Linie mit Bürgermeister und Verwaltung

Nachdem unser Bürgermeister sich nicht mit Anliegen der Bürger auseinandersetzen will, siehe So reagiert Helmut Demel auf Anliegen von Bürgern, habe ich mich mit einer Petition direkt an den Stadtrat gewandt.

 

Aus heutiger Sicht - Schade um die Arbeit und die Zeit - kann man vorher aber nicht wissen!

 

Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz Art. 17 verankert. In Art. 56 der Gemeindeordnung für Bayern steht dazu: "Jeder Gemeindeeinwohner kann sich mit Eingaben und Beschwerden an den Gemeinderat wenden.

 

Petitionen sind zu bescheiden. Bei unserem Stadtrat sieht das dann wie folgt aus:

 

"der Stadtrat der Stadt Miltenberg hat Ihr Schreiben vom 19.09.2017 zur Kenntnis genommen und in der letzten Stadtratsitzung im nicht öffentlichen Teil behandelt.

 

Als Ergebnis der Beratung hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, Ihnen mitzuteilen, dass der Stadtrat keine Änderung der Geschäftsordung beabsichtigt. Im Übrigen wurden Ihre Anregungen zur Arbeitsweise und zum Personal der Stadtverwaltung zur Kenntnis genommen."

 

Ich kann keinen Grund für die nichtöffentliche Behandlung erkennen. Unabhängig davon ist die Anwort minimal ausführlicher als die unseres Bürgermeister, aber ganauso inhaltsleer. Auf keinen meiner Punkte wird eingegangen, keine Erläuterungen, absolut nichts!!!

 

Danach hat man keine Lust mehr, sein gesetzliches Recht in Anspruch zu nehmen, und sich an die Stadträte zu wenden. Deshalb gibt es jetzt mein Portal stadtwatch.de. Vielleicht hilft es ja, wenn der Umgang unserer gewählten Vertreter mit dem Bürger öffentlich gemacht wird. Dann helfen auch keine nicht öffentlichen Sitzungen mehr.

 

Im Sinne des grundgesetzlich geschützen Petionsrechts kann eine solche Antwort aus meiner Sicht nicht sein. Aber vielleicht ist es ja das Ziel unseres Stadtrates, den Bürger zu frustrieren, damit er künftig den Mund hält. Wenn dies die übliche Bearbeitung von Petitionen wäre, könnte man den Artikel aus dem Grundgesetz streichen.

Dokumente zum Vorgang finden Sie hier.