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Innenministerium Bayern

Wie bearbeitet das Innenministerium Beschwerden und Anträge auf Auskunft gem. Art. 36 BayDSG?

  1. Beschwerde gegen die Regierung von Unterfranken vom 24.03.2018 und Antrag auf Auskunft gem. Art. 36 BayDSG
  2. Entscheidung des Innenministeriums zur Beschwerde und Auskunft gem. Art. 36 ByDSG vom 04.06.2018 - Die Riesenüberraschung - Es ist natürlich alles in Ordnung - wer hätte denn das erwartet!

Weitere Informationen im Blog Beschwerde beim Innenministerium erfolglos! Warum wundert mich das nicht mehr?

Warum gibt es diese Seite?

hier geht es zu meinen Erlebnissen mit der Vewaltung

Wollen Sie mitarbeiten? Ich freue mich über jede Hilfe und Unterstützung.

Haben Sie Probleme mit der Verwaltung? Vielleicht können wir gemeinsam mehr erreichen und etwas verändern.

 

Resignieren Sie nicht, Transparenz und Öffentlichkeit sind eine scharfe Waffe.


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