· 

Die Zukunft der Innenstadt liegt in den Händen unseres Stadtrates - Morgen wird entschieden

Planung Gelände alter Bahnhof Miltenberg
Planung Gelände alter Bahnhof Miltenberg

Am Dienstag 17.12.2019 um 19.00 Uhr tagt unser Stadtrat erneut zu den Bebauungsplänen am alten Bahnhof. Diesmal ist in der Tagesordnung eine Beschlussfassung vorgesehen.

 

Es wird also entschieden, ob die Planung in der vorgestellten Form weitergeführt wird.

 

Letzte Woche wurden Einwände und Stellungnahmen der Behörden und Bürger behandelt. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

 

Es wurde über den Besatz des Fachmarktzentrums diskutiert, über die Höhe des Hotels diskutiert und abgestimmt. Am Rande wurde noch über ein paar kleinere Einwände des Wasserwirtschaftsamtes und unseres Landratsamtes informiert, die man beachten müsse.

 

Insgesamt gab es für jeden der beiden Bebauungspläne 72 Seiten Text, auf denen Einwände und die Abwägung dazu beschrieben wurden. 144 Seiten wurden dann in der öffentlichen Sitzung auf zwei Themen reduziert.

 

Dass man 144 Seiten nicht aus formalen Gründen vorlesen will, kann ich nachvollziehen. Das hätte die meisten Bürger und Stadträte in vielen Punkten sicher nur gelangweilt und wäre nicht sinnvoll gewesen. Aber, was spricht dagegen, die Informationen dem Bürger zur Verfügung zu stellen?

 

Bei einer Veröffentlichung der Sitzungsvorlagen hätte jeder Bürger alle Informationen gehabt und könnte selbst entscheiden, ob er sie durchliest, oder nicht. Es gab beispielsweise Einwände in Bezug auf die Lärmbelästigung, die Frage ob die Allee-Bäume gefällt werden dürfen und andere Umweltthemen. Es wäre doch interessant nachlesen zu können, wie die Verwaltung das beurteilt.

 

Ich finde, wenn man sich als Stadtrat oder Bürgrmeister die Arbeit / Umfang der Sitzung einfach machen will, muss man im Gegenzug andere Möglichkeiten der Bürgerinformaton nutzen. Die Punkte nicht öffentlich einzeln behandeln, die Information aber auch nicht in anderer Form zur Verfügung zu stellen - das darf so nicht weitergehen.

 

Nachdem inzwischen in allen Wahlprogrammen das Thema Transparenz versprochen wird, frage ich mich, wann will man damit beginnen? 144 Seiten mit Einwänden und Abwägungen dem Bürger vorzuenthalten, passt da irgendwie nicht dazu. Zumal die Informationsbereitstellung über das Internet nichts kostet und kaum Arbeit verursacht.

 

Auch das Wahlkampfthema Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit war bei den öffentlichen Beratungen kein Thema. Machen unsere Miltenberger Wahlkämpfer Umweltschutz nur in Wahlprogrammen? Bei wichtigen Projekten ist das dann nicht mehr akut? Das erinnert doch irgendwie an die Tagung in Madrid.

Was sagt das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zur Behandlung von Einwänden und die Abwägung dazu?

Auf 246 Seiten wird in einem Handbuch Planungshilfen für die Bauleitplanung akribisch das Verfahren erläutert. Moderne Kommunen veröffentlichen dieses Dokument für ihre Bürger auf ihrer Internetseite. Darin kann man lesen:

 

"Alle fristgemäß vorgebrachten und alle abwägungsrelevanten Anregungen muss die Gemeinde prüfen; ihre Behandlung (s. a. Kapitel V 7 Planerhaltung bei Verletzung von Vorschriften) stellt einen wesentlichen, in der Regel den
abschließenden Schritt im Prozess der Abwägung der öffentlichen und pri­vaten Belange dar, zu der die Gemeinde gemäß § 1 Abs. 7 BauGB verpflichtet ist (s. a. Kapitel III 0/3 ff. Abwägung). Dabei sollen die Anregungen entweder verlesen oder mit ihrem wesentlichen Inhalt in eine Beschlussvorlage auf­ genommen werden. Diese Vorlage kann auch zu den einzelnen Anregungen jeweils eine von der Gemeindeverwaltung ausgearbeitete Beschluss­empfehlung enthalten. Es ist zweckmäßig, den Planer bei der Vorbereitung der Beschlussvorlage und zum Vortrag in öffentlicher Sitzung hinzuzuziehen. Die Anregungen sind in der Regel einzeln zu behandeln;"

 

Das Handbuch enthällt sinnigerweise auch schöne Informationen zu den Konsequenzen, wenn die Behandlung von Einwänden nicht ordnungsgemäß erfolgt. Die Versuche von Architekt Kehrbaum, die nicht behandelten Einwände als klein und unbedeutend abzutun deuten darauf hin, dass er die rechtliche Problematik kennt.

 

Die Einwände und Ergebnisse der Abwägung nicht öffentlich vorzutragen, sondern nur den Räten zur Verfügung zu stellen, und die Mehrzahl davon dann nicht öffentlich zu behandeln, ist fragwürdig. Zumindest deuten viele Quellen darauf hin. Georg Kümmel dazu im Bote am 14.12.: "Das Informationsbedürfnis der Bürger, wie ihre Stellungnahme behandelt wurde, komme damit "möglicherweise etwas kurz", so die Einschätzung der Rechtsaufsicht im Landratsamt. Die Forderung nach Öffentlichkeit sei trotzdem erfüllt."

 

Aus dieser Formulierung kann man schießen, dass ein Gericht auch zu einer anderen Einschätzung kommen könnte.

 

Interessanterweise hat Thomas Grün in Bürgstadt bei der Bauleitplanung für die Schwanenhöfe die Ochsentour gewählt, jeden einzelnen Einwand vorgetragen und öffentlich behandelt. Warum wohl? Vielleicht war er einfach besser beraten? Nichts veröffentlichen, und dann auch nicht öffentlich behandeln? Könnte das hier schiefgehen?

Haben Sie schon Post von der Stadt bekommen?

Übrigens sagt das Handbuch auch, den Personen und Stellen, die fristgemäß Anregungen vorgebracht haben, ist gemäß ... das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen. Bin gespannt.

 

Alle die Einwände vorgebracht haben, bekommen also bald Post von der Stadt? Vielleicht sollten wir dann alles zusammentragen, und gemeinsam veröffentlichen? Dann können es alle Bürger nachlesen.

 

Eine Anekdote am Rande. In einer bayerischen Kommune haben sich die Verantwortlichen auch vehement gegen die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen gesträubt. Ein Bürger hat dann die Sitzungen selbst im Wortlaut protokolliert (muss gut in Steno sein), und diese dann selbst veröffentlicht. Allerdings versehen mit seinen Kommentaren. Erstaunlich, zu welchen Leistungen rückständige Kommunen und Kommunalpolitker ihre Bürger anspornen können. Kann einer meiner Leser noch Steno?