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Stadt Miltenberg - Landratsamt Miltenberg - Regierung von Unterfranken Verwaltungshandeln im direkten Vergleich am Beispiel des BayUIG

Auskunftsrechte der Bürger in Bayern
Auskunftsrechte der Bürger in Bayern

Miltenberg scheint das Gesetz anders auszulegen als die übergordneten Behörden. So unterschiedlich werden Anfragen nach dem bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG) bearbeitet:

 

Stadt Miltenberg

  • Anfrage 08.08.2019
  • Antwort 09.09.2019 - 30 Tage
  • wir haben keine Unterlagen, es gibt kein Protokoll zu dem Vorgang. Keine Dokumente erhalten.

Landratsamt Miltenberg

  • Anfrage 05.09.2019
  • Antwort 06.09.2019 - 1 Tag
  • anbei die gewünschten Unterlagen

Regierung von Unterfranken

  • Anfrage 05.09.2019
  • Antwort 10.09.2019 - 5 Tage
  • anbei die gewünschten Unterlagen

Das Landratsamt braucht einen, die Regierung von Unterfranken fünf Tage, um zu liefern. Da scheint ein einheitlicher Standard zu herrschen. Schnell, unkompliziert, Bürger ist zufrieden. Als Miltenberger staunt man.

 

Die Stadt Miltenberg braucht 30 Tage um festzustellen, dass sie nicht liefern kann oder will, und schöpft die gesetzliche Frist damit bis auf den letzten Tag aus. Gut dass man einen zuverlässigen Amtsboten mit der Zustellung betrauen kann. Auf dem normalen Postweg hätte dies schief gehen können.

 

Immerhin ist das ein Fortschritt. Das Gesetz schreibt vor, dass Anfragen nach dem BayUIG innerhalb von 30 Tagen zu beantworten sind. Bis vor einiger Zeit hat das unsere Stadtverwaltung noch konsequent ignoriert, obwohl ich in meinen Anfragen immer darauf hinweise.

 

Nun hat wohl doch einer ins Gesetz geschaut, aber den Text falsch interpretiert. Das Gesetz sagt nicht, man darf erst am letzten Tag der Frist antworten. Es ist erlaubt, Anfragen auch schon früher zu bearbeiten.