· 

Stadt Miltenberg wird auf dem Weg zurück in die Steinzeit wohlwollend von der Kommunalaufsicht beim Landratsamt begleitet!

Auf meine Bitte um Prüfung, ob die Einladung zur Bürgerversammlung ortsüblich und frühzeitig erfolgt ist, antwortet unser Landratsamt (mehr zum Thema hier klicken):

 

"Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt bei der Stadt gemäß Geschäftsordnung durch Aushang."

 

"Der Aushang für die Bürgerversammlung (Termin 12.11.2018) erfolgte nach Angaben der Stadtverwaltung am 31.10.2018.

 

Keine Prüfung, keine Beurteilung. So kann man Bürger nicht behandeln. Meine beiden Fragen

- ob ordnungsgemäß eingeladen

- ob frühzeitig eingeladen

wurden aus meiner Sicht nicht beantwortet

 

Die Veröffentlchung am 31.10. erfolgte sinnigerweise vor einem Feiertag, dem ein Brückentag folgt. Selbst der aufmerksamste Bürger kommt da in Zeitnot. Wer nicht täglich am Schaukasten im Rathaus vorbeigeht, hat keine Chance, zu reagieren. Denn Anfragen zur Versammlung sollen eine Woche vor dem Termin im Rathaus ankommen.

 

Zwischen Bekanntgabe und Termin sind aber gerade mal eine Woche und ein Tag Zeit. Das ist aus meiner Sicht nicht rechtmäßig.

 

Im Vorjahr wurde zur Bürgerversammlung rund sechs Wochen vorher eingeladen, die Einladung wurde im Internet auf der Seite der Stadt veröffentlicht.

Nun wird eine Woche davor eingeladen, und das durch Aushang am Rathaus.

 

Jeder mag sich sein eigenes Urteil bilden. Die gravierende Änderung ggü. der Handhabung im Vorjahr ist aus meiner Sicht zumindest fragwürdig und eine Mißachtung des Bürgers durch die Stadt bzw. den Bürgermeister.

 

Ich schlage vor, künftig nicht mehr von Kommunalaufsicht, sondern von Kommunalwegsicht zu sprechen.

 

Habe natürlich nochmals nachgehakt, werde über das Ergebnis berichten. Auch die Dokumente zum Vorgang werde ich in Kürze hier zur Verfügung stellen.