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Sündenbock für Schließung der Springerquelle gefunden? Ich bekenne mich schuldig!

Der Schaden an der Springerquelle
Der Schaden an der Springerquelle

Heute kann man in unserer Tageszeitung erstaunliches lesen. Zusammengefasst:

 

Schuld an der Schließung ist ein Vandale,

vielleicht auch die Transparenz, die ich mit meinem Bericht zu den Vorgängen geschaffen habe.

 

Zur Erläuterung der Rechtslage erst mal ein paar Punkte aus der wasserrechtlichen Genehmigung, die der EMB am 10.02.2004 erteilt wurde:

 

Die EMB hat die Erlaubnis für das Entnehmen von Grundwasser aus der Springerquelle ... für die öffentliche Trinkwasserversorgung (einschließlich Brauch- und Löschwasser) der Stadt Miltenberg und weiterer Gemeinden.

 

Die Entnahme ist mengenmäßig begrenzt. Es gibt Vorgaben für die Menge je Sekunde, pro Tag und pro Jahr.

 

Wenn der Geschäftsführer der EMB mir am 06.08.2018 per Mail mitteilt: "Eine Entnahme von Wasser ist für jedermann möglich und mengenmäßig nicht beschränkt, so lange hierfür keine Pumpe genutzt wird."

 

könnte man daraus schliessen, der Inhalt der wasserrechtlichen Genehmigung ist nicht mehr ganz präsent. Wenn die EMB selbst nur eine mengenmäßig begrenzte Genehmigung hat, kann sie doch keine unbegrenzte Nutzung zulassen.

 

Kontrolliert hier eigentlich irgend jemand noch was passiert, wenn eine Genehmigung mal erteilt wurde? Vielleicht sind auch ein paar weitere Regelungen aus der Genehmigung - immerhin zehn Seiten lang - nicht mehr bekannt.

 

Beispielsweise steht dort: "Das entnommene Wasser darf nur für den beantragten Zweck verwendet werden." Auch kann man lesen: " Für die erlaubte Gewässerbenutzung sind die einschlägigen Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bayer. Wassergesetzes mit den dazu ergangenen Verordnungen maßgebend"

 

Die Pressestelle des Landratsamtes schreibt, siehe im grünen Kasten des Artikels im Bote "Im Rahmen dieser Erlaubnis steht es der EMB frei, in welcher Form und in welchem Umfang sie das Wasser aus der Springerquelle abgibt". Da könnte man doch denken, die Auflagen in der Genehmigung und unsere Wassergesetze gelten noch.

 

Die EMB argumentiert zwar, die Genehmigung deckt das alles, ich habe aber meine Zweifel, ob das so hemdsärmelig geht.  Wenn selbst die EMB eine zehnseitige Genehmigung für die Wasserabnahme braucht, ein Obstbauer aber das alles in (mündlicher) Absprache hinkriegt, dann staunt der Laie schon.

 

Der Rat unseres Bürgermeisters an die Mainbullauer wird dort sicher auch viel Freude auslösen. Alle die bei mir aufgelaufen sind, waren vorher, teilweise mehrmals, auf der Stadtverwaltung und bei der EMB. Warum sind sie denn anschließend noch zu mir gekommen und haben unsere Regionalzeitung eingeschaltet? Offensichtlich wurden sie nicht ernst genommen, zumindest waren sie nicht zufrieden.

 

Das erinnert mich an meine Erlebnisse mit der Stadt. Ich bin ins Internet, die Mainbuller zur Zeitung. Aber alles Einzelfälle, alles nur Querulanten. Wächst Gras drüber, dann machen wir weiter wie bisher.

 

Allen Interessierten empfehle ich, die wasserrechtliche Genehmigung beim Landratsamt anzufordern, kostet nichts, ist hochinteressant und führt zu vielen neuen Fragen. Ein paar Beispiele

 

"Die Wasserabnehmer sind in geeigneter Form wiederkehrend auf die Notwendigkeit der sparsamen Wasserverwendung hinzuweisen"

Ich wohne seit über zwanzig Jahren im Gebiet der EMB und habe noch keinen derartigen Hinweis wahrgenommen. Möglicherweise erfolgen diese, aber wenn niemand es sieht, wohl nicht in geeigneter Form

" Die EMB hat ... Grundwassermessstellen zu unterhalten. Die Grundwasserstände sind in mindestens einer Stichtagsmessung, vorzugsweise im Herbst festzuhalten"

Das sind Umweltinformationen, auf die jeder von uns nach BayUIG Zugriff hat. Kann man sich ja mal anschauen.

 

Dazu gibt es in der Genehmigung noch ein paar interessante Hinweise mit entsprechenden Aufträgen an die EMB, in Bezug auf landwirtschaftliche Nutzungen im Wassereinzugsgebiet. Unterlagen dazu sind ebenfalls umweltrelevante Vorgänge, die aus meiner Sicht auf Grund des BayUIG allen Bürgern offen stehen.

 

Wer sich damit beschäftigen will, bitte melden. Es gibt wunderschöne Vorlagen, wie man Umweltinformationen anfordern kann. Das Tolle dabei, es ist keine Begründung notwendig, in der Regel fallen auch keine Kosten an.

 

Ist Vandalismus wirklich der wahre Grund für die Schließung?

Die Springerquelle nach der Reparatur
Die Springerquelle nach der Reparatur

Das Bild zeigt die Springerquelle nach der Reparatur, frei zugänglich - das erscheint mir doch seltsam.

 

Das abgebrochen Teil war innerhalb weniger Stunden wieder eingesetzt. Was die abgerissene Froschklappe kostet, kann ich nicht sagen. Trotzdem erscheinen mir 3.000 EUR Kosten sehr großzügig geschätzt.

 

Ist der Vandalismusschaden möglicherweise nur ein Vorwand? Seltsam ist, dass der Schaden schon am Wochenende entstand. Die Quelle aber weiter offen blieb. Auch nach der Reparatur war die Quelle weiter zugänglich.

 

Erst am Dienstag Nachmittag wurde dann abgesperrt. Die Quelle zu reparieren, offen zu lassen, und dann später wegen Vandalismus zu schließen ist irgendwie ein seltsamer Zeitablauf.

 

Ich bin gespannt auf die weitere Entwicklung!

Hier finden Sie meinen ersten Bericht zum Thema