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Ein Beispiel, was Informationsfreiheit dem Bürger bringt

In der Rhein Zeitung vom 20.12.2017 berichtet der Landesbeauftragte für Informatonsfreiheit von Rheinland-Pfalz über seine Tätigkeit. Darunter ein ganz einfacher Fall:

 

Ein Nachbar beschwert sich über Lärm. Die Gemeinde-verwaltung läßt ihn abblitzen. Es gibt ein Schallschutz-gutachen. Keine unzulässige Lärmbelastung.

 

Das Gutachten will man ihm nicht geben.

 

Über den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit hat der Bürger dieses dann doch erhalten. Das "Gutachten" war eine amateurhafte Messung auf seiner Terasse ohne Einverständnis des Hausbesitzers. Nahezu wertlos.

 

Nun hat der Bürger die Grundlage, um gegen die Lärmbelästigung vorzugehen. Es war eben doch nicht alles in Ordnung.

 

Das ist nur ein kleines Beispiel, wie Informationsfreiheit dem Bürger hilt, Verwaltungshandeln zu prüfen. Immer wenn eine Behörde sich weigert, Ihnen Unterlagen zu geben, sollten alle roten Lampen angehen. In diesem Fall war der Grund für die Verweigerung am Ende aus meiner Sicht klar - schlechte Arbeit sollte nicht publik werden.

 

Der Artikel ist insgesamt sehr lesenswert. Mal sehen, wann wir in Bayern da hin kommen.