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Interessantes zu Bürgerrechten - Einsichtnahme in Protokolle

Gesetze sind eine mühsame Lektüre, aber wenn man sich intensiv mit einzelnen Vorschriften beschäftigt, kommen immer wieder interessante Dinge zu Tage.

 

Bereits am 19.04.2005 hat das VG Würzburg entschieden, sinngemäße Widergabe:

 

Die Gemeindebürger haben auch ein Einsichtsrecht in die Niederschrift nicht öffentlicher Sitzungen, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

 

Um das umsetzen zu können, müsste es für jeden nichtöffentlichen Beschluss eine Begründung geben, warum die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde. Denn nur wenn der Grund dokumentiert ist, kann man im nachhinein prüfen, ob dieser weggefallen ist.

 

Mal sehen, wie die Stadtverwaltung Miltenberg darauf vorbereitet ist.