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Noch ein schönes Recht für Bürger - BayUIG

Das Recht auf Umweltinformationen resultiert aus EU-Vorgaben, die sowohl der Bund als auch die Länder umgesetzt haben. Während Bundesgesetze in Bayern in Bezug auf Rechte der Bürger, Informationsfreiheit usw. stark verändert oder gar nicht umgesetzt werden, ging das hier nicht. Deshalb entspricht das BayUIG nahezu Wort für Wort dem entsprechenden Gesetz auf Bundesebene.

 

Die Rechte für den Bürger sind sehr umfangreich und das Schöne, es ist kein Grund notwendig. Sie haben ein Recht auf Akteneinsicht und Informationen. Punkt. Keine Begründung erforderlich!

 

Was sind Umweltinformationen?

"Zu Umweltinformationen gehören sowohl Daten über den Zustand von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürlichen Lebensräumen wie auch Informationen zu Lärm, Energie, Stoffen oder Strahlung. Aber auch über Pläne und Programme, die sich tatsächlich oder möglicherweise auf die Umwelt auswirken, über die Umsetzung von Umweltrecht oder Kosten-Nutzen-Analysen von Umweltprojekten können Bürgerinnen und Bürger Umweltinformationen einholen."

 

Da es nahezu kaum Pläne und Programme oder Bauprojekte gibt, die sich nicht "möglicherweise" auf die Umwelt auswirken, ist dieses Gesetz ein wunderbarer Schlüssel zu Informationen.

 

Also, wenn Sie etwas wissen wollen, auch ohne direkt betroffen zu sein, marschieren Sie auf die Verwaltung und sehen Sie sich die Akten an. Wenn viele dieses Recht nutzen, wird sicher auch ein andere Regelung dieses Gesetzes Wirklichkeit:

 

"... dass der Zugang zu Umweltinformationen möglichst einfach sein soll und Informationen über Mittel der elektronischen Kommunikation abrufbar sein sollen." Auch in Miltenberg darf man träumen.

 

Die Kostenregelungen sind sehr bürgerfreundlich. Sie können Ihr Informationsrecht ausüben, in dem Sie Akteneinsicht verlangen, dann dürfen überhaupt keine Kosten entstehen.

 

Interessantes zum Schluss: Bayern beschränkt die Rechte der Bürger in hohem Maße, konnte das UIG aber nicht verhindern. Jetzt werden viele Auskünftsansprüche mit dem UIG begründet, weil es keinen allgemeinen Anspruch gibt. Nach dem Motto, Umwelt passt irgendwie immer. Seltsame Auswüchse.

 

Es heißt ja, Wasser sucht sich immer einen Weg - hier könnte man sagen, der Bürger sucht sich immer einen Weg.